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Systeme zur Angriffserkennung (SzA) mit WatchGuard Endpoint Security

Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung (SzA) gemäß IT-SiG 2.0

Gemäß IT-Sicherheitsgesetz 2.0 müssen Betreiber Kritischer Infrastrukturen und Energieanlagen ab dem 1. Mai 2023 Systeme zur Angriffserkennung (SzA) einsetzen und dies dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nachweisen. Das BSI hat hierzu eine >> Orientierungshilfe veröffentlicht, welche Anforderungen an Betreiber sowie prüfende Stellen beschreibt.

Die SzA sollen fortwährend Bedrohungen identifizieren, vermeiden und für eingetretene Störungen geeignete Beseitigungsmaßnahmen vorsehen. Die eingesetzten Systeme müssen geeignete Parameter und Merkmale aus dem laufenden Betrieb kontinuierlich und automatisch erfassen und auswerten. Die Verpflichtung zum Einsatz von Angriffserkennungssystemen besteht ab dem 1. Mai 2023. Betreiber müssen dem BSI alle zwei Jahre Nachweise gemäß § 8a Absatz 3 BSIG einreichen, welche auch Aussagen zur Umsetzung des Absatzes 1a, also zum Einsatz von Angriffserkennungssystemen, enthalten müssen.

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