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BestPractices.live – WatchGuard Endpoint Security für kritische Infrastrukturen

Inhalt:

Kritische Infrastrukturen wie Stromnetze, Wasseraufbereitungsanlagen und Verkehrsnetze sind bevorzugte Ziele von Cyberangriffen. Privatunternehmen, staatliche und kommunale Behörden müssen eine vielschichtige Cybersicherheitsstrategie umsetzen, um diese Angriffe zu verhindern, zu erkennen und zu stoppen. Neue Normen und Vorschriften wie die NIS2-Richtlinie in der Europäischen Union und die CISA-Richtlinien in den USA erfordern eine strengere Cybersicherheit für kritische Infrastrukturen.

Erfahren Sie in diesem Webinar wie WatchGuard Endpoint-Lösungen eine Schlüsselrolle beim Schutz kritischer Infrastrukturen spielen können. Zu den Highlights gehören:

    • Ein Überblick über die neuesten Angriffsarten, Techniken und Trends
    • Durchführung einer Schwachstellen- und Risikobewertung der kritischen Komponenten
    • Eine Demo der Endpoint-Tools zur Erkennung, Eindämmung und Reaktion auf fortschrittliche Bedrohungen

BestPractices.live – ThreatSync für KRITIS-Betreiber: Das effiziente System zur Angriffserkennung

Unternehmen sind immer raffinierteren Cyberangriffen und immer mehr Bedrohungen ausgesetzt. Der Einsatz verschiedener spezialisierter Einzellösungen kann zu Sicherheitslücken, nicht erfassten Bedrohungen und Betriebsproblemen führen und verschwendet darüber hinaus unnötig kostbare Zeit und Geld. Dank der fortschrittlichsten XDR-Funktionen von WatchGuard ThreatSync werden Bedrohungsdaten über Umgebungen, Benutzer und Geräte hinweg abgeglichen und in einer einzigen Oberfläche zusammengeführt, um Cyberangriffe automatisch zu identifizieren und abzuwehren. In unserem WatchGuard Infoportal >> erfahren Sie mehr über ThreatSync.

In dem folgenden BestPractices-Webinar zeigen WatchGuard-Experten welche Bestandteile zur Verwendung von ThreatSync nötig sind, wie diese implementiert und eingerichtet werden und somit ein umfassender Schutz vor Cyberangriffen entsteht. In praxisnahen Beispielen werden Live in Labor-Umgebungen gezeigt wie mit Hilfe von ThreatSync die Identifikation von Angriffen erleichtert und passende Gegenmaßnahmen umgesetzt werden können.

WatchGuard gewährt >> bis zum 30.06.2023 KRITIS-Betreibern 30% Rabatt auf alle WatchGuard EPDR Lizenzen, welche WatchGuard ThreatSync beinhalten. Anlass ist das neue IT-Sicherheitsgesetz 2.0, welches Betreiber Kritischer Infrastrukturen und Energieanlagen seit dem 1. Mai 2023 dazu verpflichtet, >> Systeme zur Angriffserkennung (SzA) einzusetzen und dies dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nachzuweisen.

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BestPractices.live – ThreatSync für KRITIS-Betreiber: Das effiziente System zur Angriffserkennung

Inhalt:

Cyberkriminelle Angriffe zielen immer häufiger auf Betreiber kritischer Infrastruktur. Somit ist es unabdingbar, dass gerade diese wichtigen Systeme bestmöglich geschützt werden. Die Anforderung an moderne Schutztechnologien und Systeme zur Angriffserkennung sind nicht ohne Grund auch in den Anforderungen durch das BSIG und EnWG vorhanden und seit dem 1. Mai 2023 wurden die Nachweispflichten verschärft.

In diesem Webinar geben WatchGuard Cyber-Security Experten einen intensiven Einblick in die effizienten Angriffserkennungs-Möglichkeiten der ThreatSync Technologie. Wichtige Hintergrundinformationen werden hierbei mit praxisnahen Live-Beispielen verknüpft und zeigen die einfach umsetzbare Verknüpfung von Protokollierung, Detektion und Reaktion innerhalb der WatchGuard Unified Security Platform. Auch mit begrenzten personellen Ressourcen gelingt hiermit die effiziente Angriffserkennung und dank automatisierter Reaktion werden Angriffsversuche frühzeitig abgewehrt.

WatchGuard EPDR Sonderpromotion für KRITIS-Betreiber bis 30.06.2023

Bis zum 30.06.2023 gewährt WatchGuard KRITIS-Betreibern 30% Rabatt auf alle WatchGuard EPDR Lizenzen.

*Update: Verlängerung der Promotion bis zum 30.09.2023

Cyberkriminelle entwickeln immer komplexere Angriffsmethoden, die fortschrittliche Lösungen erfordern, um sie zu bekämpfen. Der Gesetzgeber hat auf diese Entwicklung reagiert und im Mai 2021 das Zweite Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz 2.0) erlassen. Das Gesetz verpflichtet Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS) seit dem 1. Mai 2023 dazu, Systeme zur Angriffserkennung (SzA) zu implementieren. Die Umsetzung ist allerdings noch nicht flächendeckend erfolgt. Um in diesem Zusammenhang zu unterstützen, bietet WatchGuard eine Rabattaktion bis Ende Juni 2023 an, bei der KRITIS-Betreiber 30% Rabatt auf die WatchGuard EPDR-Lösung erhalten.

Die EPDR-Lösung von WatchGuard erfüllt die gesetzlichen Anforderungen für Endpoint Protection (EPP) und Endpoint Detection & Response (EDR) und bietet mit WatchGuard ThreatSync (XDR) Funktionen wie kontinuierliche Endpunktüberwachung und Erkennung von auffälligem Verhalten von Benutzern, Computern und Prozessen. Die cloudbasierte Implementierung ist schnell und einfach, sodass KRITIS-Betreiber zeitnah und ohne großen Aufwand vorgabenkonforme Prozesse implementieren können.

Weiterführende Informationen zum IT-Sicherheitsgesetz 2.0 und der passenden Lösung von WatchGuard finden Sie unter >> Systeme zur Angriffserkennung (SzA) mit WatchGuard Endpoint Security.

Details der Sonderpromotion für KRITIS-Betreiber:

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Systeme zur Angriffserkennung (SzA) mit WatchGuard Endpoint Security

Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung (SzA) gemäß IT-SiG 2.0

Gemäß IT-Sicherheitsgesetz 2.0 müssen Betreiber Kritischer Infrastrukturen und Energieanlagen ab dem 1. Mai 2023 Systeme zur Angriffserkennung (SzA) einsetzen und dies dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nachweisen. Das BSI hat hierzu eine >> Orientierungshilfe veröffentlicht, welche Anforderungen an Betreiber sowie prüfende Stellen beschreibt.

Die SzA sollen fortwährend Bedrohungen identifizieren, vermeiden und für eingetretene Störungen geeignete Beseitigungsmaßnahmen vorsehen. Die eingesetzten Systeme müssen geeignete Parameter und Merkmale aus dem laufenden Betrieb kontinuierlich und automatisch erfassen und auswerten. Die Verpflichtung zum Einsatz von Angriffserkennungssystemen besteht ab dem 1. Mai 2023. Betreiber müssen dem BSI alle zwei Jahre Nachweise gemäß § 8a Absatz 3 BSIG einreichen, welche auch Aussagen zur Umsetzung des Absatzes 1a, also zum Einsatz von Angriffserkennungssystemen, enthalten müssen.

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