BOC ist Präventionspartner der Gewerkschaft der Polizei
Die Umsetzung der NIS2-Richtlinie stellt Unternehmen und Behörden vor große Herausforderungen. Sie verlangt verschärfte Cybersicherheitsmaßnahmen, umfassendere Meldepflichten und stellt Geschäftsführer bei Nichteinhaltung vor persönliche Haftung. In Deutschland soll der Gesetzesentwurf voraussichtlich März 2025 in Kraft treten: das sogenannte NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz, kurz NIS2UmsuCG. Ziel ist es, kritische Infrastrukturen und wesentliche Dienste in Europa besser vor Cyberangriffen zu schützen. Rund 30.000 Unternehmen und Organisationen sollen von der Richtlinie betroffen sein.
Doch bei aller Herausforderung bietet die Richtlinie auch enorme Chancen: Unternehmen können regulatorische Risiken minimieren, ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberbedrohungen erhöhen und sich Wettbewerbsvorteile sichern. Weiterlesen