NIS2 – Kostenlose Erstberatung für Ihr Unternehmen

NIS2 kommt – nutzen Sie die verbleibende Zeit zur optimalen Vorbereitung mit unserer kostenlosen Erstberatung!

NIS2-Richtlinie

  • Neues IT-Sicherheitsgesetz
  • Verschärfung der Cybersicherheitsanforderungen und Sanktionen
  • rund 30.000 Unternehmen betroffen - Sind auch Sie betroffen?
  • persönliche Haftung der Geschäftsführung

Maik Lumler

Geschäftsführer BOC IT-Security GmbH
0208 8596455

Sichern Sie sich Ihre kostenlose Erstberatung

Nutzen Sie jetzt die Gelegenheit und vereinbaren Sie ein 30 minütiges kostenfreies Beratungsgespräch mit uns, um wertvolle Tipps für die Umsetzung der NIS2-Richtlinie zu erhalten.

  • unverbindliches 30 minütiges Erstgespräch
  • Risikobewertung & kostenlose Beratung
  • NIS2-Compliance für jede Unternehmensgröße

Verständnis der Anforderungen

Das Beratungsgespräch hilft Ihnen, die Anforderungen der NIS2-Richtlinie besser zu verstehen. Dies beinhaltet die Identifikation von spezifischen Verpflichtungen, die für Ihr Unternehmen gelten, und welche Maßnahmen Sie ergreifen müssen, um die Compliance sicherzustellen.

Individuelle Analyse und Empfehlungen

Wir geben eine erste Einschätzung der aktuellen Sicherheitslage Ihres Unternehmens sowie individuelle Empfehlungen, wie die NIS2-Richtlinie effizient umgesetzt werden kann. Dies ermöglicht eine gezielte und ressourcenschonende Planung der nächsten Schritte.

Kosteneffizienz

Das Beratungsgespräch ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Sie entscheiden nach unserem 30 minütigen Erstgespräch ob und wie wir Sie bei der Umsetzung der NIS2-Richtlinie zur Erhöhung der Cybersicherheit begleiten und unterstützen können.

Prüfen Sie sofort und anonym ob Ihr Unternehmen von der NIS2-Richtlinie betroffen ist

Unsere 11 Servicestandpunkte in ganz Deutschland

Die wichtigsten Informationen rund um die NIS2-Richtlinie


Was ist NIS2?
NIS2 ist die überarbeitete Version der von der EU 2016 eingeführten Cybersecurity-Richtlinie NIS und konzentriert sich nicht nur auf den Schutz kritischer Infrastrukturen, sondern umfasst deutlich mehr Bereiche und Unternehmen. Dabei steht NIS für "Network and Information Security". Sie definiert unter anderem Kriterien zur Identifikation von Betreibern kritischer Infrastrukturen und legt Mindeststandards für deren Informationssicherheit fest. Ziel ist es, das Sicherheitsniveau in den EU-Mitgliedstaaten zu stärken und zu vereinheitlichen.

Wer ist von NIS2 betroffen?
Die NIS2-Richtlinie betrifft Unternehmen nur dann, wenn sie mindestens 50 Mitarbeiter oder einen Jahresumsatz / Jahresbilanz von mehr als 10 Millionen Euro aufweisen sowie zu einer der folgenden Branchen zählen (auch Zulieferer, Dienstleister und andere verbundene Unternehmen können betroffen sein):

  • wesentliche Organisationen (essential): Energie, Transport, Bankwesen, Finanzmärkte, Gesundheitswesen, Trinkwasser, Digitale Infrastruktur, Abwasser, Öffentliche Verwaltung, ICT Service Management im B2B, Weltraum
  • wichtige Organisationen (important): Post- und Kurierdienste, Abfall, Lebensmittel, Chemikalien, digitale Dienste (etwa für Suchmaschinen, Online-Marktplätze, Cloud-Services, soziale Netzwerke), Industrie (unter anderem Maschinenbau, Fahrzeugbau, Datenverarbeitungsgeräten) sowie Forschung.

Für beide Gruppen gelten die gleichen Vorgaben. Unterschiede macht die EU jedoch bei drohenden Strafen und Sanktionen.


Was müssen Unternehmen bei der Umsetzung beachten?
Die Maßnahmen nach § 30 Abs. 2 müssen mindestens die folgenden Punkte umfassen:

    • Risikoanalyse und Sicherheit für Informationssysteme
    • Bewältigung von Sicherheitsvorfällen
    • Aufrechterhaltung des Betriebs, Backup-Management, Krisen-Management
    • Sicherheit der Lieferkette und zwischen Einrichtungen
    • Sicherheit in der Entwicklung, Beschaffung und Wartung
    • Management von Schwachstellen
    • Bewertung der Effektivität von Cybersicherheit und Risiko-Management
    • Cyberhygiene und Schulungen zur Cybersicherheit
    • Kryptografie und Verschlüsselung
    • Personalsicherheit, Zugriffskontrolle und Anlagen-Management
    • Multifaktor-Authentifizierung und kontinuierliche Authentisierung
    • Sichere Kommunikation (Sprach, Video- und Text)
    • Sichere Notfallkommunikation
    • Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung (nur Betreiber kritischer Anlagen - § 31 Abs. 2)


Welche Sanktionen drohen bei Nichteinhaltung?
Die Sanktionen bei Nichteinhaltung der Anforderungen der NIS2-Richtlinie können erhebliche finanzielle Strafen beinhalten. Abhängig von der Einstufung des Unternehmens als "essential" oder "important" kann die Höchststrafe bis zu 10 Millionen Euro oder bis zu zwei Prozent des globalen Jahresumsatzes des betroffenen Unternehmens betragen. Neben den finanziellen Sanktionen drohen auch betriebliche Einschränkungen wie beispielsweise die vorübergehende Aussetzung bestimmter Dienste oder die Beschränkung von Geschäftsaktivitäten.

Die NIS2-Richtlinie verpflichtet Geschäftsführer, Maßnahmen zum Risikomanagement zu genehmigen und zu überwachen. Bei Nichterfüllung ihrer Pflichten droht persönliche Haftung der Geschäftsführung bis zur Ebene des CEO, insbesondere bei fehlenden Schutzmaßnahmen gegen Sicherheitsvorfälle.


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    Über BOC

    Als Ihr vertrauenswürdiger Partner für IT-Sicherheit bieten wir die nötige Expertise, um die Anforderungen der NIS2-Richtlinie effizient und nachhaltig zu erfüllen. Mit unserer tiefgehenden Erfahrung von über 25 Jahren in der IT-Sicherheit und unserer bewährten Technologie von WatchGuard, unterstützen wir mittelständische Unternehmen dabei, die geforderten Sicherheitsmaßnahmen zu implementieren, ohne ihre internen Ressourcen zu überbeanspruchen. Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen, die nicht nur den NIS2-Standards entsprechen, sondern gleichzeitig eine robuste Cybersecurity-Resilienz aufrechterhalten – denn die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben allein reicht nicht aus, um den heutigen Bedrohungen zu begegnen. Durch die dezentrale Aufstellung mit 11 Servicepunkten ist die BOC deutschlandweit vertreten, was in jeder Region im Bedarfsfall kurze Wege und schnelle Reaktionszeiten ermöglicht.